Informationen zur Rekapitalisierung der Intrum AB (Schweden)

Intrum AB in Stockholm richtet die Kapitalstruktur neu aus. Dies hat keinen Einfluss auf den operativen Betrieb in Österreich und in den anderen Ländern der Intrum-Gruppe.

Am 18.10.2024 hat die Intrum Holding (Intrum AB) in Stockholm mitgeteilt, dass sie ein vorverhandeltes Chapter 11-Verfahren eingeleitet hat. Der Start eines vorverhandelten Chapter 11-Verfahrens stellt einen weiteren, bedeutenden Fortschritt bei der Umsetzung der Rekapitalisierungstransaktion dar und knüpft an die bereits veröffentlichen Maßnahmen an.

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Begriffserläuterung Chapter 11: Das vorverhandelte Chapter 11 Verfahren wird auch von solventen Unternehmen genutzt, um ihre Kapitalstruktur zu restrukturieren – wie im Fall der Intrum AB. In  diesem Fall handelt es sich nicht um ein Insolvenzverfahren, sondern ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt und das Management der Intrum AB ist weiterhin in der Gesamtverantwortung. Dies ist ein etabliertes und bewährtes rechtliches Instrument zur Restrukturierung der Finanzen.
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Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Das vorverhandelte Chapter 11-Verfahren ist der optimalste und schnellste Weg, die Rekapitalisierung umzusetzen. Die öffentliche Kommunikation ist eine formale Anforderung an börsennotierte Unternehmen. 
  • Dieses Verfahren bezieht sich ausschließlich auf die Muttergesellschaft Intrum AB (Schweden). Die Intrum Gesellschaft in Österreich und Gesellschaften in den anderen Ländern sind hiervon nicht betroffen.
  • Die Rekapitalisierungstransaktion wird die Kapitalstruktur von Intrum erheblich verbessern und stärken. 
  • Die Rekapitalisierung ist bereits mit 97% der Banken und 73% der Anleiheinhaber verbindlich vorverhandelt. Die gerichtliche Genehmigung dieses Plans wird nun bis Ende 2024 erwartet, sodass die Rekapitalisierung dann für alle Gläubiger greift und bereits in Q1 2025 wirksam umgesetzt werden kann.

Zusammengefasst richtet die Intrum AB die Kapitalstruktur neu aus. Der operative Geschäftsbetrieb läuft in den Tochtergesellschaften wie auch in Österreich gewohnt weiter.

 

Weitere Informationen finden Sie chronologisch in den Pressemitteilungen der Intrum AB

Medienmitteilung 18.10.2024 Nr. 3

Medienmitteilung 18.10.2024 Nr. 2

Medienmitteilung 18.10.2024 Nr. 1 

Medienmitteilung 18.09.2024

Medienmitteilung 30.08.2024

Medienmitteilung 16.08.2024 

Medienmitteilung 15.08.2024

Medienmitteilung 30.07.2024

Medienmitteilung 11.07.2024 Nr. 2

Medienmitteilung 11.07.2024 Nr. 1 

Medienmitteilung 20.06.2024